Was Sie über die Limited - die Gründung der Limited - wissen sollten
Limited - Gründung einer Limited
Die Abkürzung Ltd. für Limited, engl. Private Company limited by Shares, ist eine englische Gesellschaftsform, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Die Gründung einer Limited erfolgt in England mit dem gewünschten Firmennamen (sofern verfügbar und zulässig). Die Eintragung in das englische Handelsregister dauert etwa 24 Stunden. Mit Eintragung ist die Limited Company, oder wie sie juristisch korrekt heißt, die Private Company limited by Shares, als juristische Person entstanden. In Deutschland werden deutschsprachige Unterlagen und Bescheinigungen benötigt zum Beispiel für Kontoeröffnung, Gewerbeanmeldung, Handelsregisteranmeldung, Finanzamt etc. Ein deutscher Notar bestätigt nach Einsicht ins englische Handelsregister, in Form einer notariellen Urkunde, dass die Limited und die Direktoren eingetragen sind. Eine Limited oder eine Limited Co. KG kann auch online gegründet werden. Verschiedene Unternehmen bieten diesen Service als Komplettpaket einschließlich Jahresvollservice an. Die gesamte Anmeldung der Limited erfolgt in deutscher Sprache.
Erleben Sie, wie wir Ihre Anrufe entgegennehmen
Die Gründung einer Limited geschieht zwar innerhalb von nur 24 Stunden und es ist kein Mindestkapital aufzubringen, jedoch zieht die Rechtsform einer Limited einige Pflichten und auch Kosten nach sich. Die persönliche Haftung des Direktors kann sich auch auf die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Umsatzsteuer erstrecken, sofern betrügerische Vereitelung der Zahlungspflichten im Spiel ist. Es bleiben somit größere Rechtsunsicherheiten. Der teilweise gelobte Vorteil – kein Mindestkapital bereitstellen zu müssen – kann sich damit eher als Nachteil erweisen.