Was Sie über die Gründung einer GmbH wissen sollten
Die Gründung einer GmbH erfolgt durch eine (Ein-Mann-GmbH) oder mehrere Personen, die in notarieller Urkunde einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) abschließen und die Stammeinlagen übernehmen. In der Satzung muss Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand als auch Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter enthalten sein. Während der Gründungsphase der GmbH wird diese Vor-GmbH genannt. In dieser Phase ist die GmbH teil-rechtsfähig, kann also beispielsweise Grundstücke erwerben.
Die GmbH erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Handelsregister in der Abteilung B. Die GmbH ist stets Handelsgesellschaft und Kaufmann im Sinne des HGB und muss in ihrem Firmennamen immer den Zusatz "mit beschränkter Haftung" (oder die entsprechende Abkürzung) führen.
Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. 450 bis 1000 Euro für Notar (Beurkundung) und die Bekanntmachung.
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