Was Sie über GmbH - Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wissen sollten
GmbH - Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Abkürzung GmbH, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem bestimmten Kapital (Stammkapital; mindestens 25.000 €), das von den Gesellschaftern durch Einlagen (Stammeinlagen; mindestens 100 € pro Gesellschafter) aufgebracht wird. Auflösungsgründe sind Verfehlen des Gesellschaftszwecks, gesetzwidrige Handlungen der Gesellschaft, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, etc.
Im Jahr 2008 wurde die Unternehmensgesellschaft (UG) ins Leben gerufen. Umgangssprachlich wird sie auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Im Zuge der Reform des GmbH-Rechts wurde gesetzlich vereinbart, dass man eine GmbH nun auch mit einem geringeren Stammkapital gründen kann. Die sogenannte UG stellt keine eigene Unternehmensform dar und kann schon ab einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Die UG fand bisher regen Anklang. Der Name kann ebenso wie bei der herkömmlichen GmbH in Form einer Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma gewählt werden.
Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital zu beschränken.

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