Was Sie über Organe der Aktiengesellschaft wissen sollten
Die Organe der AG
Die Aufgabenverteilung innerhalb der AG ist klar definiert. Eine Aktiengesellschaft setzt sich aus drei grundlegenden Organen zusammen: Die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die AG wird von dem Vorstand eigenverantwortlich geleitet, welcher wiederum aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Der Vorstand wird von dem zweiten Organ, dem Aufsichtsrat, ernannt (Fünfjahreszyklus) und überwacht. Der Aufsichtsrat prüft so beispielsweise den Jahresabschluss der AG. Bei der Hauptversammlung, dem beschließenden Organ einer AG, können alle Aktionäre teilnehmen. Hier werden, je nach Aktienanteil, Stimmrechte für Beschlüsse und Satzungsänderungen vergeben.
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Die Aufgaben einer AG setzen sich aus folgenden Gebieten zusammen.
Der Vorstand hat die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung und unterliegt der der Sorgfalts- und Haftpflicht.
Der Aufsichtsrat wählt und überwacht den Vorstand und dessen Geschäftsführung. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und des Lageberichts sowie die Erstellung eines Berichtes über die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Hauptversammlung. Zudem ist es auch seine Aufgabe, Vorschläge für die Gewinnverteilung zu unterbreiten.
Die Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Gewinnes. Beschlüsse werden über die Dreiviertelmehrheit entschieden. Die Hauptversammlung als wahrscheinlich größtes Organ der AG bestellt die Abschlussprüfer und die von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.