Freiberufler werden – Tipps für den richtigen Start!

Freiberufler werden – Tipps für den richtigen Start!

  • Gründen
  • Selbstmanagement

Beruf und Freiheit, sind für viele zunächst eine Kombination, die sich ziemlich utopisch anhört. Dennoch wächst in vielen Menschen der Wunsch Freiberufler zu werden mit der Verlockung sein eigener Herr zu sein und lässt viele Herzen höher schlagen. Doch so frei und verheißungsvoll das Leben als Freiberufler auch klingt, meistens ist einem gar nicht so bewusst, was es tatsächlich bedeutet freiberuflich tätig zu werden, geschweige denn wo meine ersten Anlaufpunkte sind, sobald man sich als Freiberufler anmelden will.

Definition Freiberufler – Wer sind die Exoten im Dschungel der Berufe?

 Zu dem Kreis der Freiberufler, gehören in erster Linie diejenigen, die einer Tätigkeit nachgehen, die auf der Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation und/oder schöpferischen Begabung fußt und so eine eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleitung erbringen.

So poetisch – so gut, nur leider kann sich dennoch nicht jeder zu dieser Gruppe Auserwählter zählen. Wie also herausfinden, ob der eigene Beruf unter diese Kategorien fällt? Für diese Fälle hat der Gesetzgeber eine strikte Definition vorgesehen, die im Einkommensteuergesetz durch den Paragraph 18 geregelt wird. In diesem werden alle vom Gesetzgeber als freiberuflich anerkannten Berufe in einem sog. „Katalog“ aufgelistet. Als klassische freiberufliche Tätigkeiten gelten hiernach Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, aber auch Journalisten. Alle Berufe die nicht im Katalog gelistet sind, oder aber den gelisteten Tätigkeiten ähnlich, sind automatisch den gewerblichen Berufen zuzuordnen.

Wenn es aber nun so ein hartes Pflaster ist als Freiberufler eingestuft zu werden, wieso ist es denn überhaupt so reizvoll? Gut, dass du fragst, hier ein paar verführerische Antworten! 😉

Warum es sich lohnt Freiberufler zu werden – ein Sack voller Vorteile

Neben der Verheißung sein eigener Chef zu sein, gibt es für Freiberufler noch ein paar weitere reizvolle Vorteile, weswegen die Anerkennung eines freien Berufs auch so schwierig gestaltet ist. Zunächst einmal kapselt man sich mit der Anerkennung als Freiberufler von den anderen Gewerbetreibenden ab und kommt in das Glück von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Dem Freiberufler fallen lediglich die Einkommens- und Umsatzsteuer an.

Weiterhin sind Freiberufler von der Pflicht befreit, sich bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer zu registrieren. Die einzige und entscheidende Anmeldung erfolgt über das Finanzamt.

Zudem ist man als Freiberufler zu keiner kaufmännischen Buchführung verpflichtet, sondern kann am Ende des Jahres bequem eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss erstellen.

Wir sehen, als Freiberufler genießt man doch den ein oder anderen Vorteil und es fehlt eigentlich nur noch die Frage, wie man nun offiziell ein Freiberufler werden kann.

Die ersten Schritte als Freiberufler und die Kunst der inneren Ruhe

Das liebe Finanzamt

Sobald der Entschluss gefasst ist, sollte man nicht lange fackeln, sondern gleich zur Tat schreiten. Der erste Gang führt daher zum Finanzamt, wo über Sieg oder Niederlage entschieden wird. Durch das Finanzamt wird zunächst geprüft, ob die angegebene Tätigkeit dem Profil der freiberuflichen Berufe entspricht. Es kann an dieser Stelle durchaus vorkommen, dass das Amt entsprechende Nachweise verlangt, die die angegebenen Qualifikationen untermauern.

Befürwortet das Amt schließlich den Antrag, darf man sich offiziell als Freiberufler bezeichnen und nach einem Triumphschrei gleich fleißig weiter stiefeln! Denn mit der Anmeldung, die übrigens spätestens vier Wochen nach Antritt der Freiberuflerschaft fällig ist, geht es fröhlich weiter.

Kammern und Standesordnungen

Je nach freiberuflicher Tätigkeit, wird die Berufsgruppe durch Kammern vertreten. Diese Kammern arbeiten in sogenannten Standesordnungen und vertreten in diesen alle freiberuflichen Beschäftigten. Die Berufsgruppe der Ärzte ist ein Beispiel für einen kammerpflichtigen Beruf. Eben diese Stände verpflichten diese Freiberufler dazu, sich in seine passende Standesordnung eintragen zu lassen. Nicht alle Berufe sind davon betroffen, weswegen es sinnvoll ist, sich vorab zu informieren, um nicht in den sauren Apfel beißen zu müssen.

Besser Vorsicht als Nachsicht durch Versicherungen

Weiter geht die Reise anschließend zu den Versicherungen, denn auch Freiberufler können einmal krank werden und müssen sich krankenversichern. Die kammerpflichtigen Berufe verpflichten Berufstätige meistens innerhalb des Standes zu einer Krankenversicherung. Dies gilt auch für die Rentenversicherung, die ebenfalls innerhalb des Standes geregelt wird. Ferner sind einige Berufe gesetzlich verpflichtet sich rentenzuversichern und einigen steht es frei sich privat, gar nicht oder ebenfalls gesetzlich rentenzuversichern.

Die letzte Versicherungspflicht umfasst die Unfallversicherungspflicht. Auch Freiberufler sind dazu verpflichtet und müssen daher in eine Berufsgenossenschaft eintreten, die im Fall der Fälle den Freiberufler absichert.

Nachdem all diese Hürden erfolgreich gemeistert wurden, steht der glücklichen Freiberuflerschaft nichts und niemand mehr im Wege und man kann aktiv zur Tat schreiten!

Übrigens…

Auch Freiberufler können Mitarbeiter haben, daher stellt sich die große Frage: wie den richtigen Mitarbeiter auswählen?